Ordnungsverordnung
Regelt das Zusammenleben und die öffentliche Ordnung in der Stadt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt im gesamten Stadtgebiet für alle Personen, die sich dort aufhalten.
§ 2 Öffentliche Ruhe
Zwischen 22 und 6 Uhr ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.
Ausgenommen sind Einsätze der Rettungs- und Sicherheitsdienste.
§ 3 Straßenverkehr
Im Stadtgebiet gilt, soweit nicht anders beschildert, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
- Rotlicht ist zu beachten.
- Fußgängerüberwege sind freizuhalten.
§ 4 Mitführen von Waffen
Das offene Führen von Waffen im öffentlichen Raum ist ohne Erlaubnis untersagt.