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OVo

Ordnungsverordnung

Regelt das Zusammenleben und die öffentliche Ordnung in der Stadt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt im gesamten Stadtgebiet für alle Personen, die sich dort aufhalten.

§ 2 Öffentliche Ruhe

Zwischen 22 und 6 Uhr ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.

Ausgenommen sind Einsätze der Rettungs- und Sicherheitsdienste.

§ 3 Straßenverkehr

Im Stadtgebiet gilt, soweit nicht anders beschildert, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

  • Rotlicht ist zu beachten.
  • Fußgängerüberwege sind freizuhalten.

§ 4 Mitführen von Waffen

Das offene Führen von Waffen im öffentlichen Raum ist ohne Erlaubnis untersagt.