Gewerbeordnung
Regelt Anmeldung, Pflichten und Schließung von Gewerben.
§ 1 Anmeldepflicht
Wer ein Gewerbe betreibt, hat es beim Amt für Wirtschaft in der Stadtverwaltung anzumelden. Die Eintragung im Firmenregister erfolgt nach Prüfung.
§ 2 Pflichten
Gewerbetreibende haben:
- Name, Anschrift und Branche aktuell zu halten,
- Änderungen unverzüglich zu melden,
- die Schließung anzuzeigen.
§ 3 Schließung
Gewerbe, die dauerhaft nicht betrieben werden, können vom Amt für Wirtschaft geschlossen und aus dem Register entfernt werden.