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GewO

Gewerbeordnung

Regelt Anmeldung, Pflichten und Schließung von Gewerben.

§ 1 Anmeldepflicht

Wer ein Gewerbe betreibt, hat es beim Amt für Wirtschaft in der Stadtverwaltung anzumelden. Die Eintragung im Firmenregister erfolgt nach Prüfung.

§ 2 Pflichten

Gewerbetreibende haben:

  • Name, Anschrift und Branche aktuell zu halten,
  • Änderungen unverzüglich zu melden,
  • die Schließung anzuzeigen.

§ 3 Schließung

Gewerbe, die dauerhaft nicht betrieben werden, können vom Amt für Wirtschaft geschlossen und aus dem Register entfernt werden.